Dr. Stefanie Frohnecke

Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke

Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke ist Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Schwerpunkt Scheidungen und Scheidungsfolgesachen. Seit 2017 ist sie zudem auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, gefolgt von einem Promotionsstudium. 2006 wurde sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften ernannt. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzrecht) auch das Erbrecht.

Werdegang

  • 1995 Erfolgreicher Abschluss des Studiums mit Bestehen des Ersten Juristischen Staatsexamens.
  • 1996 – 1998 Referendariat im Landgerichtsbezirk Osnabrück, diverse Praktika in namenhaften Anwaltskanzleien.
  • 2000 Abschluss des Referendariats mit Bestehen des Zweiten Juristische Staatsexamens. Dissertationsarbeiten / Forschung
  • 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2006 Ernennung zur Doktorin der Rechtswissenschaften
  • 2008 Fachanwältin für Familienrecht
  • 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg

Fortbildungen / Zertifikate

Veröffentlichungen

Rechtsanwältin Dr. Stefanie Frohnecke beschäftigt sich in zahlreichen Fachveröffentlichungen schwerpunktmäßig mit Rechtsprechung zu den Gebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Hier finden Sie die Veröffentlichungen…